Nutzungspläne legen mit Text und Plan parzellengenau und grundeigentümerverbindlich die zulässigen Nutzungen des Bodens fest. Es werden mindestens Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterschieden; diese werden in den meisten Kantonen und Gemeinden weiter differenziert. Nutzungspläne können alle zehn Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden.