Raum und Wirtschaft

Bauen / Bewilligungen

Zur Gewährleistung einer raschen und sachgerechten Gesuchsbehandlung ist eine enge, transparente Zusammenarbeit aller am Verfahren Beteiligten eine unabdingbare Voraussetzung:

Zusammenarbeit der Parteien

Kommunale Behörde

Ist in der Regel die zuständige Leitbehörde. Prüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auf Stufe Gemeinde und erteilt den kommunalen Bauentscheid (Leitentscheid).

Bauherrschaft

Beabsichtigt die Erstellung einer Baute oder Anlage.

Planverfasser

Plant im Auftrag der Bauherrschaft die vorgesehene Baute oder Anlage.

Kantonale Behörde

Prüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auf Stufe Kanton und erteilt den kantonalen Einheitsentscheid. 


Rubriken

Baugesuch:
Elektronisches Baugesuchsformular (eFormular) mit Kurzanleitungen und technischen Hilfen.

Zuständigkeiten:
Überblick der Ansprechspartner und Ansprechspartnerinnen pro Gemeinde für Baugesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzone.

Bewilligungsverfahren:
Einführung in das Vorgehen einer Baugesuchseingabe und Illustration der Verfahrensmodelle.

Abläufe und Fristen:
Illustration des Verfahrensablaufs und der Fristen von ordentlichen und vereinfachten Verfahren und Hinweise auf Spezialverfahren.

Wichtige Hinweise:
Empfehlungen zum Vorgehen der Gesuchseingabe für eine reibungslose und effiziente Bearbeitung eines Baugesuches.

Raum und Wirtschaft (rawi)

Baubewilligungen

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort


Roland Emmenegger
Abteilungsleiter
Verfahrenskoordination

Telefon 041 228 61 45

E-Mail

 

Marija Urragg
Leiterin Team IBZ
Telefon 041 228 53 88
E-Mail

 

Daniel Albisser
Leiter Team ABZ I (Hus)
Telefon 041 228 6492
E-Mail

 

Fabienne Meyer
Leiterin Team ABZ II (Hof)
Telefon 041 228 5136
E-Mail

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