Das kantonale Umsetzungsprogramm
Das kantonale Umsetzungsprogramm leitet sich aus der übergeordneten Wirtschaftentwicklungsstrategie ab und besteht aus einem Bündel ausgewählter Initiativen und Projekte, die den Förderkriterien der Regionalpolitik des Bundes entsprechen.
Der Kanton Luzern setzt die Prioritäten bei der Umsetzung auf folgende 4 Handlungsfelder:
•Unterstützung bestehender Betriebe in Innovationskraft und Exportorientierung
•Inwertetzung der unternehmerischen Grundhaltung einer handwerklich und landwirtschaftlich geprägten Bevölkerung
•Ausschöpfung touristischer Potentiale im ländlichen Raum
•Förderung neuer Ansätze der Beschäftigung im Nebenerwerb
Die Schwerpunkte entsprechen dabei einerseits den regionalen Stärken und Potenzialen der beiden Regionen, andererseits auch den kantonalen Prioritäten für den ländlichen Raum. Darüber hinaus möchte der Kanton auch kantonsübergreifende Vorhaben sowie Interreg-Projekte fördern.
Der Kanton rechnet mit einem jährlichen Bundesbeitrag von ca. 3 Millionen Franken, welcher aus zwei Dritteln a-fond-perdu Beiträgen und einem Drittel Darlehen bestehen soll. Den gleichen Beitrag (mindestens 50% der Gesamtfinanzierung) muss der Kanton gemäss Gesetz selbst übernehmen.
Das Umsetzungsprogramm basiert auf dem „Planungsbericht über die Neue Regionalpolitik“, welcher im Frühjahr 2007 vom Grossen Rat im zustimmenden Sinne zur Kenntnis genommen wurde. Die Einhaltung der klaren Vorgaben des kantonalen Parlaments bietet Gewähr, dass eine zielgerichtete Vorgehensweise beim gemeinsamen Vollzug mit den regionalen Partnern gewährleistet wird. Das kantonale Umsetzungsprogramm wurde Ende Juli 2007 beim Bund eingereicht. Per Ende 2007 wird die definitive Vereinbarung zwischen Bund und Kanton erwartet.