Kantonaler Richtplan 2009
Kantonaler Richtplan vom Regierungsrat am 17. November 2009 erlassen
Seit Anfangs 2007 wurde in mehreren Bearbeitungsphasen intensiv an der Revision des Richtplans `98 gearbeitet. Unter anderem fand vom 30. April bis Ende August 2008 die Anhörung statt.
In der Zeit vom 2. Juni bis 31. Juli 2009 hatten Private, Gemeinden, Regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone ein weiteres Mal die Gelegenheit, im Rahmen der öffentlichen Auflage zum Entwurf des kantonalen Richtplans Stellung zu nehmen. Diese Möglichkeit nahmen unter anderem alle im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie die Mehrzahl der Luzerner Gemeinden und viele Verbände und Organisationen wahr. Bis Ende August 2009 gingen insgesamt 164 Stellungnahmen mit rund 1800 Anträgen ein. Der Richtplan stiess grundsätzlich auf eine positive Resonanz. Diverse Anträge konnten berücksichtigt werden und führten zu einer Optimierung von Richtplantext und –karte. Die kontroversesten Anträge gingen zu den Wohnschwerpunkten und zu den Nutzungen in der Landwirtschaftszone ein.
Der Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan 2009 am 17. November 2009 erlassen und als wichtiges Instrument für eine nachhaltige, zukunftsfähige kantonale Raumentwicklung dem Kantonsrat zur Beschlussfassung unterbreitet. Nach der Genehmigung des neuen Richtplans 2009 durch den Kantonsrat wennmöglich im 1. Quartal 2010 bedarf dieser anschliessend auch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Mit diesem strategischen Führungsinstrument wird die räumliche Entwicklung des ganzen Kantons gesteuert. Dementsprechend werden darin die wichtigsten Ziele und Massnahmen der kantonalen Raumordnungspolitik zu den räumlichen Strukturen, zur Siedlungsentwicklung, zum Verkehr, zur Wirtschaftsentwicklung, zur Landschaft und zur Umwelt festgelegt. Der Richtplan setzt verbindliche Leitplanken für die Entwicklung des Kantons Luzern in den nächsten zehn und mehr Jahren. Er ermöglicht es den politischen Behörden, die angestrebten Entwicklungsziele zu bestimmen und die operative Ausführung an die zuständigen Instanzen zu delegieren, denen er dabei angemessene Handlungsspielräume belässt.
Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und Internationalen Standortwettbewerb weiter erhöht werden. Wichtige Strategien sind die vermehrte Orientierung auf den Metropolitanraum Zürich mit gleichzeitiger Bewahrung der eigenen Stärken, die klare Positionierung als Tourismusstandort mit internationaler Ausstrahlung, die Straffung der Zentrenstruktur, die Etablierung von starken regionalen Entwicklungsträgern sowie die Förderung von Entwicklungsschwerpunkten für Arbeitsnutzungen, von strategischen Arbeitsgebieten für grössflächige Firmenansiedlungen und von Wohnschwerpunkten. Die exklusiven Wohnlagen bleiben gestützt auf den Beschluss des Kantonsrates betreffend dem Postulat P468 im Richtplan enthalten. Wesentlich bei diesen Wohnlagen ist, dass sie in einem regionalen Konzept koordiniert werden und dass sie an das bestehende Siedlungsgebiet angrenzen müssen sowie dass die kommunalen Stimmberechtigten über die Festlegung solcher Zonen beschliessen. Die angestrebte Verlangsamung der Zunahme der Bauzonenflächen und die Unterstützung der Siedlungsentwicklung nach innen leisten einen zentralen Beitrag zur nachhaltigeren Nutzung der nicht vermehrbaren Ressourcen und zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Massnahmen wie die Etablierung von Pärken von nationaler Bedeutung oder Vernetzungsprojekte unterstützen im Weiteren die Aufwertung der Landschaft. Der Landwirtschaft wird – im Rahmen der übergeorndeten Gesetzgebung – vermehrt die Möglichkeit eingeräumt, auch bodenunabhängige Erwerbsformen zu nutzen. Überdies enthält der Richtplan neue Aufgaben im Bereich der Stromversorgung und der Telekommunikation / Glasfasernetze und verankert verschiedene wichtige Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Strasse und Schiene mit der erforderlichen Konkretisierung.
Der Richtplan ist für die Behörden und Dienststellen, nicht aber für Private verbindlich. Er ist vom Bund, von den Nachbarkantonen, dem erlassenden Kanton, den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden bei allen Entscheiden über raumwirksame Tätigkeiten und Vorhaben sowie bei der Verabschiedung von Erlassen zu beachten. Den Privaten und der Wirtschaft dient der Richtplan als Orientierungshilfe. Er schafft mit seiner Auslegeordnung Transparenz und vermittelt so Stabilität und langfristige Sicherheit, wie sie auch für private Investitionen erforderlich sind.
Monitoring und Controlling zum kantonalen Richtplan 2009
Der damalige Grosse Rat des Kantons Luzern hat am 15. September 2006 den Controllingbericht über die Zielerreichung und die Wirkungen des kantonalen Richtplanes 1998 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht beinhaltet eine detaillierte Darstellung über die Zielerreichung bzw. Entwicklungstendenz bei den Richtungsweisenden Festlegungen sowie den Stand der Umsetzung der Koordinationsaufgaben. Zudem zeigt er den Handlungsbedarf auf, der für die kommende Richtplanüberarbeitung zugrundegelegt wird. Der Controllingbericht ist unter www.lu.ch unter B146 verfügbar.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2009 zeitgleich mit dem kantonalen Richtplan 2009 das zugehörige Monitoring-Controlling-Konzept beschlossen. Damit der kantonale Richtplan als prozessorientiertes dynamisches Führungsinstrument die räumliche Entwicklung vorausschauend wahrnehmen, diese steuern und allfällig notwendige Massnahmen einleiten kann, wird ein Monitoring und ein Controlling eingerichtet. Das Monitoring-Controlling-Konzept regelt Vorgehen und Zuständigkeiten und beschreibt insbesondere die 16 ausgewählten Indikatoren, mit denen die Entwicklung beobachtet werden soll. Die Federführung für das Monitoring und das Controlling des kantonalen Richtplans liegt bei der Dienststelle rawi. Für die einzelnen Indikatoren sind weitere Dienststellen in die Datenbereitstellung, -aufbereitung und –auswertung einbezogen.