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Kantonaler Richtplan | Agglomerationsprogramm | Entwicklungsschwerpunkte (ESP) | Merkblätter erneuerbare Energien

Kantonaler Richtplan

Kantonaler Richtplan 2009

Kantonaler Richtplan vom Regierungsrat am 17. November 2009 erlassen

Seit Anfangs 2007 wurde in mehreren Bearbeitungsphasen intensiv an der Revision des Richtplans `98 gearbeitet. Unter anderem fand vom 30. April bis Ende August 2008 die Anhörung statt.

In der Zeit vom 2. Juni bis 31. Juli 2009 hatten Private, Gemeinden, Regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone ein weiteres Mal die Gelegenheit, im Rahmen der öffentlichen Auflage zum Entwurf des kantonalen Richtplans Stellung zu nehmen. Diese Möglichkeit nahmen unter anderem alle im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie die Mehrzahl der Luzerner Gemeinden und viele Verbände und Organisationen wahr. Bis Ende August 2009 gingen insgesamt 164 Stellungnahmen mit rund 1800 Anträgen ein. Der Richtplan stiess grundsätzlich auf eine positive Resonanz. Diverse Anträge konnten berücksichtigt werden und führten zu einer Optimierung von Richtplantext und –karte. Die kontroversesten Anträge gingen zu den Wohnschwerpunkten und zu den Nutzungen in der Landwirtschaftszone ein.

Der Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan 2009 am 17. November 2009 erlassen und als wichtiges Instrument für eine nachhaltige, zukunftsfähige kantonale Raumentwicklung dem Kantonsrat zur Beschlussfassung unterbreitet. Nach der Genehmigung des neuen Richtplans 2009 durch den Kantonsrat wennmöglich im 1. Quartal 2010 bedarf dieser anschliessend auch der Genehmigung durch den Bundesrat.

Mit diesem strategischen Führungsinstrument wird die räumliche Entwicklung des ganzen Kantons gesteuert. Dementsprechend werden darin die wichtigsten Ziele und Massnahmen der kantonalen Raumordnungspolitik zu den räumlichen Strukturen, zur Siedlungsentwicklung, zum Verkehr, zur Wirtschaftsentwicklung, zur Landschaft und zur Umwelt festgelegt. Der Richtplan setzt verbindliche Leitplanken für die Entwicklung des Kantons Luzern in den nächsten zehn und mehr Jahren. Er ermöglicht es den politischen Behörden, die angestrebten Entwicklungsziele zu bestimmen und die operative Ausführung an die zuständigen Instanzen zu delegieren, denen er dabei angemessene Handlungsspielräume belässt.

Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und Internationalen Standortwettbewerb weiter erhöht werden. Wichtige Strategien sind die vermehrte Orientierung auf den Metropolitanraum Zürich mit gleichzeitiger Bewahrung der eigenen Stärken, die klare Positionierung als Tourismusstandort mit internationaler Ausstrahlung, die Straffung der Zentrenstruktur, die Etablierung von starken regionalen Entwicklungsträgern sowie die Förderung von Entwicklungsschwerpunkten für Arbeitsnutzungen, von strategischen Arbeitsgebieten für grössflächige Firmenansiedlungen und von Wohnschwerpunkten. Die exklusiven Wohnlagen bleiben gestützt auf den Beschluss des Kantonsrates betreffend dem Postulat P468 im Richtplan enthalten. Wesentlich bei diesen Wohnlagen ist, dass sie in einem regionalen Konzept koordiniert werden und dass sie an das bestehende Siedlungsgebiet angrenzen müssen sowie dass die kommunalen Stimmberechtigten über die Festlegung solcher Zonen beschliessen. Die angestrebte Verlangsamung der Zunahme der Bauzonenflächen und die Unterstützung der Siedlungsentwicklung nach innen leisten einen zentralen Beitrag zur nachhaltigeren Nutzung der nicht vermehrbaren Ressourcen und zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Massnahmen wie die Etablierung von Pärken von nationaler Bedeutung oder Vernetzungsprojekte unterstützen im Weiteren die Aufwertung der Landschaft. Der Landwirtschaft wird – im Rahmen der übergeorndeten Gesetzgebung – vermehrt die Möglichkeit eingeräumt, auch bodenunabhängige Erwerbsformen zu nutzen. Überdies enthält der Richtplan neue Aufgaben im Bereich der Stromversorgung und der Telekommunikation / Glasfasernetze und verankert verschiedene wichtige Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Strasse und Schiene mit der erforderlichen Konkretisierung.

Der Richtplan ist für die Behörden und Dienststellen, nicht aber für Private verbindlich. Er ist vom Bund, von den Nachbarkantonen, dem erlassenden Kanton, den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden bei allen Entscheiden über raumwirksame Tätigkeiten und Vorhaben sowie bei der Verabschiedung von Erlassen zu beachten. Den Privaten und der Wirtschaft dient der Richtplan als Orientierungshilfe. Er schafft mit seiner Auslegeordnung Transparenz und vermittelt so Stabilität und langfristige Sicherheit, wie sie auch für private Investitionen erforderlich sind.

Monitoring und Controlling zum kantonalen Richtplan 2009

Der damalige Grosse Rat des Kantons Luzern hat am 15. September 2006 den Controllingbericht über die Zielerreichung und die Wirkungen des kantonalen Richtplanes 1998 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht beinhaltet eine detaillierte Darstellung über die Zielerreichung bzw. Entwicklungstendenz bei den Richtungsweisenden Festlegungen sowie den Stand der Umsetzung der Koordinationsaufgaben. Zudem zeigt er den Handlungsbedarf auf, der für die kommende Richtplanüberarbeitung zugrundegelegt wird. Der Controllingbericht ist unter www.lu.ch unter B146 verfügbar.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2009 zeitgleich mit dem kantonalen Richtplan 2009 das zugehörige Monitoring-Controlling-Konzept beschlossen. Damit der kantonale Richtplan als prozessorientiertes dynamisches Führungsinstrument die räumliche Entwicklung vorausschauend wahrnehmen, diese steuern und allfällig notwendige Massnahmen einleiten kann, wird ein Monitoring und ein Controlling eingerichtet. Das Monitoring-Controlling-Konzept regelt Vorgehen und Zuständigkeiten und beschreibt insbesondere die 16 ausgewählten Indikatoren, mit denen die Entwicklung beobachtet werden soll. Die Federführung für das Monitoring und das Controlling des kantonalen Richtplans liegt bei der Dienststelle rawi. Für die einzelnen Indikatoren sind weitere Dienststellen in die Datenbereitstellung, -aufbereitung und –auswertung einbezogen.

Kontaktperson

Mike Siegrist
Dokumente zum Download

Agglomerationsprogramm Luzern und Richtplanänderung


Erarbeitung des Agglomerationsprogramms und Verankerung im Richtplan

Das Agglomerationsprogramm Luzern wurde massgeblich zwischen 2003 und 2006 in vier Phasen erarbeitet und entsprechend dokumentiert (Standbericht 1 und 2, Entwurf für die öffentliche Auflage/Mitwirkung, definitiver Hauptbericht zum Agglomerationsprogramm sowie diverse Grundlagenberichte). In breiten Mitwirkungen wurden die Meinungen bei den Agglomerationsgemeinden, Zweckverbänden, Transportunternehmungen, Verbänden, Parteien, Nachbarkantonen sowie interessierten Privatpersonen erfragt. Das Agglomerationsprogramm und auf dessen Grundlage der kantonale Richtplan wurden angepasst. Anschliessend wurde eine Botschaft des Regierungsrats zuhanden des damaligen Grossen Rats erstellt. Dieser hat am 7. November 2006 sowohl vom Planungsbericht zum Agglomerationsprogramm Luzern zustimmend Kenntnis genommen als auch die Änderungen des kantonalen Richtplans aufgrund des Agglomerationsprogramms genehmigt. Im Februar 2007 reichte der Regierungsrat des Kantons Luzern beim Bundesrat das Agglomerationsprogramm zur Beurteilung und die entsprechenden Richtplananpassungen zur Genehmigung ein.

Priorisierung der Massnahmen

Im August 2007 erliess das UVEK die „Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme, welche insbesondere eine Priorisierung der Massnahmen, die zeitliche Terminierung und die Beurteilung der Wirkung umfasst.

Diese Vorgaben wurden umgesetzt und der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2007 die Kategorisierung und Priorisierung aller Massnahmen beschlossen. Dies ist im Ergänzungsbericht 2007 detailliert dargestellt, welcher zusammen mit dem Regierungsratsbeschluss und weiteren Dokumenten den Bundesbehörden per Ende 2007 zur Beurteilung eingereicht wurde.

Genehmigung der Richtplanänderungen und Beurteilung durch den Bund

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 30. Januar 2008 die Änderung des Kantonalen Richtplans aufgrund des Agglomerationsprogramms Luzern genehmigt.

Am 8. Mai 2008 und 9. September 2008 fanden sogenannte Klärungsgespräche auf fachlicher Ebene zwischen den Bundesbehörden und der Trägerschaft Agglomerationsprogramm statt. Aufgrund dieser Gespräche konnten die Bundesbehörden Ihre Prüfberichte zu allen Agglomerationsprogrammen erstellen. Der Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Luzern wird von der Trägerschaft und den Führungsgremien des Agglomerationsprogramms im Wesentlichen akzeptiert. Zu einzelnen Elementen wurden jedoch im April 2009 Änderungsanträge bei den Bundesbehörden eingereicht.

Die Verkehrsstrategie (aktualisiert aufgrund Tiefbahnhof)

verkehrsstrategie_aggloprogramm_2009_klein

Die Verkehrsstrategie für die Agglomeration Luzern (vgl. obige Abbildung) sieht vor, zwei neue Autobahnanschlüsse zu erstellen (Rothenburg und Buchrain) und den motorisierten Durchgangsverkehr auf den neu zu erstellenden Bypass A2 (dunkelblaue Signatur in der Abbildung) umzulagern. Zwei Spangen im Norden und im Süden der Stadt Luzern bilden zusammen mit der bisherigen Stadtautobahn den erforderlichen Hauptstrassenring (hellblaue Signatur) um das verkehrsmässig zu entlastende Stadtzentrum. Somit können auf den Achsen ins Zentrum (gelbe Signatur) Kapazitäten geschaffen werden. Diese Kapazitäten werden überwiegend dem öffentlichen Verkehr, namentlich durch die Schaffung von Busspuren, zur Verfügung gestellt, damit dieser platzsparende und umweltfreundliche Verkehrsträger im Zentrum zuverlässig funktioniert. Es sind zusätzlich Lenkungsmassnahmen notwendig, damit der strassengebundene öffentliche Verkehr auch langfristig ungehindert zirkulieren kann. Dank der Entlastung der Strassen im Zentrum können ausserdem grosszügige Verbesserungen für Radfahrer und Fussgänger realisiert werden.

Durch die Realisierung einer verbesserten Schieneninfrastruktur zwischen Ebikon / Rotsee und dem Bahnhof Luzern (im Vordergrund steht ein neuer Tunnel ab Ebikon unter dem See hindurch mit einem neuen Tiefbahnhof unter dem jetzigen Bahnhof) sowie der Doppelspur und Tieflegung Zentralbahn (orange Signatur) gewinnt der schienengebundene öffentliche Verkehr an Kapazität. Das schafft die Voraussetzung dafür, dass der öffentliche Verkehr jederzeit zuverlässig funktioniert und Angebotsausbauten realisiert werden können.

Die räumliche Strategie

Die Verkehrsstrategie wird mit einer räumlichen Strategie ergänzt. Den wirksamsten Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung kann die Raumplanung durch eine zweckmässige Anordnung der Nutzungen erreichen. Konkret heisst dies insbesondere:

  • Haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere durch eine Konzentration der Arbeits- und Versorgungsnutzungen,
  • Umnutzung frei werdender Flächen statt Zersiedelung,
  • Konzentration der Nutzungen an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs,
  • Begrenzung der verkehrsintensiven Nutzungen (Einkaufszentren, Fachmärkte, Freizeiteinrichtungen) und Integration dieser Nutzungen in die Siedlungszentren soweit möglich und sinnvoll.

         Kontaktperson Mike Siegrist
Dokumente zum Download

Bundesratsbeschluss zur Richtplanänderung
Agglomerationsprogramme allgemein
Infrastrukturprojekte:
Planungsprojekte:

Entwicklungsschwerpunkte (ESP)

Mit der Bezeichnung von ESP im kantonalen Richtplan werden Standorte festgelegt, an deren Förderung und Promotion der Kanton ein vorrangiges wirtschaftliches Interesse hat. Mit entsprechenden Verfahren für die Richt- und Nutzungsplanung werden in einem kooperativen Prozess zwischen Behörden und Privaten diese Standorte baureif und verfügbar gemacht, so dass hier eine signifikante bauliche und wirtschaftliche Entwicklung stattfinden kann. ESP-Planungen finden zurzeit in folgenden Gebieten statt:


  ESP Rontal
  • ESP Rontal der Gemeinden Ebikon, Dierikon, Buchrain und Root
  • ESP Eichhof – Schlund – Bahnhof Horw, der Gemeinden Horw, Kriens, Luzern
  • ESP Luzern Nord der Gemeinden Emmen, Littau, Luzern
  • ESP Luzern Bahnhof

Gemäss kantonalem Richtplan 98 wird den Entwicklungsschwerpunkten von kantonaler Bedeutung eine hohe Entwicklungspriorität eingeräumt. Kanton und Gemeinden legen zusammen mit den Grundeigentümern die angestrebte Entwicklung für die einzelnen Gebiete fest und stimmen ihre weiteren Planungen darauf ab.

Dokumente zum Download

ESP Luzern Nord

Genehmigung des ESP- Richtplan durch den Regierungsrat

Die Gemeinden Emmen und Littau sowie die Stadt Luzern haben den ESP - Richtplan Luzern Nord verabschiedet. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2008 den Richtplan mit geringfügigen Auflagen genehmigt.

Den Regierungsratsentscheid, die gemäss der Anordnungen und Korrekturen bereinigte Fassung des ESP-Richtplans Luzern Nord sowie der Erläuterungsbericht stehen zum Herunterladen zur Verfügung.


 

Masterplan Stadtzentrum Luzern Nord

Bei der Bearbeitung des Masterplanes Stadtzentrum Luzern Nord hat der Kanton Luzern in den letzten Monaten zusammen mit den Gemeinden Emmen, Littau und Luzern wichtige Randbedingungen geklärt, insbesondere in Bezug auf die Umgestaltung des Seetalplatzes, den Ausbau des Bahnhofs Emmenbrücke und den Hochwasserschutz. Gestützt darauf wird seit Ende Mai eine Testplanung durchgeführt, bei der 4 renommierte Architekturbüros zusammen mit weiteren Fachleuten eine Vision eines neuen Stadtzentrums Luzern Nord entwerfen, welche vor allem in Bezug auf den Städtebau, die Nutzungsarten und –verteilung, die Verkehrserschliessung sowie die Freiraumgestaltung neue Akzente setzen soll.

Weitere informationen finden Sie auf folgender Internetseite: www.luzern-nord.lu.ch

Merkblätter erneuerbare Energien

Im Rahmen einer dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe (rawi, lawa und uwe) wurden vier Merkblätter für die erneuerbaren Energien aus Wind, Biomasse, Holz und Sonne erarbeitet. In den Merkblättern werden die wichtigsten Verfahrensschritte und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zentrale Grundsätze definiert. Die Merkblätter sollen den Gemeinden und Planer als Hilfsmittel dienen, eine Planungssicherheit zu erhalten und sich besser in dieser komplexen Thematik zu Recht zu finden. Da die Merkblätter präzise, jedoch mit Absicht auch inhaltlich knapp gehalten sind, können diese nicht abschliessend alle Fragen beantworten. Die einzelnen Dienststellen erarbeiten deshalb weitere Arbeitshilfen mit themenspezifisch vertiefendem Inhalt. Dazu wurde unter der Federführung der Dienststelle rawi bereits die Arbeitshilfe Windenergie erstellt, welche insbesondere die einzelnen Verfahrenschritte klärt.  Diese kantonalen Grundlagen finden Sie hier. Am 1. März 2010 hat zudem der Bund die "Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen" veröffentlicht. Informationen dazu und die Empfehlungen finden Sie hier.

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